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  Anträge der Stadtratsfraktion 2009 - 2014

- Antrag zum Straßenausbau

- Antrag Fluglärm

- Antrag Lärmaktionsplan

 

Antrag zum Straßenausbau

 

Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister,

 

wir bitten Sie, das o. a. Thema auf die Tagesordnung des Stadtrates zu setzen und den folgenden Antrag zu beraten:

 

Der Stadtrat bittet die Verwaltung, als Grundlage für eine Beratung in den städtischen Gremien eine Prioritätenliste der künftigen Straßenausbau- und Sanierungsmaßnahmen zu erstellen.

 

Begründung:

 

Es ist offenkundig, dass einige Straßen im Stadtgebiet erneuerungsbedürftig sind. Es erscheint daher sinnvoll, unter Berücksichtigung von Maßnahmen der Verbandsgemeinde, z.B. der Erneuerung von Kanälen, eine Prioritätenliste für den

 

Ausbau zu erstellen. Die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen und deren Finanzierung soll dann in den städtischen Gremien beraten und mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern kommuniziert werden. Die weitere Begründung erfolgt mündlich

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Dr. Rolf Meier

 

Dr. Rolf Meier

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Antrag Fluglärm

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

wir bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtrates zu setzen:

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

 

Der Stadtrat der Stadt Gau-Algesheim fordert die Bundesregierung sowie die nachgeordneten Flugsicherungsbehörden auf, jegliche Änderung der An- und Abflugrouten am Flughafen Frankfurt zu unterlassen, die zu einer höheren Lärmbelästigung in Rheinhessen und dem Naheraum, insbesondere im Gebiet zwischen Bad Kreuznach, Bingen und Ingelheim, führen.

 

 

Begründung:

Fluglärm, insbesondere der Nachtfluglärm, stellt nicht nur für die im Rhein-Main-Raum wohnenden Bürgerinnen und Bürger eine besondere Belastung dar, zwischenzeitlich sind auch entfernter liegende Gebiete wie z.B. unsere Region betroffen. Seit einiger Zeit müssen wir feststellen, dass insbesondere bei bestimmten Wetterlagen der Fluglärm sowohl in unserer Stadt wie auch im Umland erheblich zugenommen hat. Einschneidende Veränderungen drohen aber durch die beabsichtigte Neufestsetzung der An- und Abflugrouten am Frankfurter Flughafen durch die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS). Die zwischenzeitlich öffentlich bekanntgewordenen Vorschläge der DFS werden im Fall der Umsetzung nicht nur in Mainz und Umgebung, sondern auch in unserem Raum zu einem massiven Anstieg des Fluglärms führen. Dabei handelt es sich mit Hinweis auf die neue Start- und Landebahn um eine Verlagerung weg vom Taunus hin nach Mainz und Rheinhessen sowie in den Naheraum. So sollen bis zum Jahr 2020 die Flugbewegungen über dem Taunus fast auf null reduziert werden. Auch sollen die Flughöhen über Gau-Algesheim reduziert werden. Das ist eine nicht zu akzeptierende Vorgehensweise.

 

Es kann und darf nicht sein, dass geringer besiedelte Gebiete in Zukunft zu Lasten dichter besiedelter Gebiete in einem unserem Bundesland geschont werden.

 

Diese Entwicklung würde unserer Stadt und unserer Region als attraktiven Wohnstandorten erheblich schaden, da Lärm nicht nur belästigend, sondern gesundheitsschädlich ist. Viele Menschen leiden bereits heute unter den negativen Auswirkungen anhaltender Lärmbelastung.

 

In Kenntnis zunehmender Fluglärmbelastung werden bau- bzw. umzugswillige Interessenten für unseren Raum sich anderen Regionen zuwenden. Dies gilt auch für den Tourismus. Diejenigen, die bei uns Ruhe und Erholung suchen, werden andere Gebiete bevorzugen, wenn die Lärmbelastung steigt.

 

Deshalb müssen wir als gewählte Vertreter der Stadt Gau-Algesheim dafür eintreten, dass es nicht zu der zu erwartenden Zunahme der Fluglärmbelastung kommt. Die Bundesregierung, insbesondere der Minister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie die seinem Ministerium nachgeordneten Behörden wie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Deutsche Flugsicherung GmbH fordern wir auf, Abstand von der unsere Region unvertretbar mehr belastenden Flugroutenänderung zu nehmen.

 

Gleichzeitig bitten wir die Landesregierung, sich mit allen ihren zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Absichten der Deutsche Flugsicherung zur Wehr zu setzen. Das „Sankt-Florians-Prinzip“ darf nicht zur Grundlage politischer Entscheidungen werden.

 

Für die Fraktion

 

Dr. Rolf Meier

 

 

Antrag: Lärmaktionplan 

 

Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister,

 

wir bitten Sie, das o. a. Thema auf die Tagesordnung des Stadtrates zu setzen und den folgenden Antrag zu beraten:

 

Die Stadt Gau-Algesheim erstellt zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern einen Lärm-Aktionsplan, um die Lärmsituation in Gau-Algesheim zu erfassen und die Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger zu vermindern.

 

Begründung:

Die Lärmbekämpfung hat für jede Kommune beim Bemühen um einen besseren Umweltschutz eine besondere Bedeutung. Lärm ist eine der am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen. Nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes (2006) fühlten sich z. B. 62 % der Bevölkerung in Deutschland durch Straßenverkehrslärm gestört und belästigt, der damit die häufigste Lärmquelle ist. Speziell in Gau-Algesheim treten noch die Bahnstrecke und zunehmend auch der Flugverkehr als erhebliche Lärmquellen hinzu. Chronischer Lärmstress kann zu Beeinträchtigungen und Erkrankungen führen.

Seit der Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Jahr 1990 wurde mit der Einführung des § 47a „Lärmminderungsplanung“ ein Instrumentarium geschaffen, dass den Gemeinden erstmalig ein koordiniertes Vorgehen gegen verschiedene Lärmquellen ermöglichte. Mit der im Jahr 2002 in Kraft getreten europäische Richtlinie 2002/49/EG über die „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (EG-Umgebungslärmrichtlinie) erhält der Prozess der Lärmminderungsplanung zukünftig eine größere Bedeutung. Die 2005 in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie schreibt zum ersten Mal Fristen vor, bis wann Lärmkarten und Lärm-Aktionspläne aufgestellt werden sollen und eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit vor.

Ziel der Lärmminderungsplanung ist es letztendlich, in allen schutzwürdigen Gebieten der Stadt die Lärmbelastung so weit zu vermindern, dass definierte Zielwerte eingehalten werden. Mittelfristig soll erreicht werden, dass in Gebieten, die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienen, nirgends ein Beurteilungspegel von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht überschritten wird (Ziel der Bundesregierung). Langfristig sollen sogar 55 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts eingehalten werden können.

 

Der Lärm-Aktionsplan ist ein Strategieplan, auf dessen Grundlage Maßnahmen durchgeführt werden können. Er ist für die Verwaltung grundsätzlich verbindlich, entfaltet jedoch keine eigenständige Rechtswirkung für den Bürger.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt auf der Basis anderer gesetzlicher Grundlagen, wie z. B. dem Straßenverkehrsrecht. In Planungsverfahren, speziell der Aufstellung von Bebauungsplänen ist der Lärm-Aktionsplan in der Abwägung zu berücksichtigen.

 

Für die Fraktion

Dr. Rolf Meier

 

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