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Antrag Fluglärm
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Antrag Lärmaktionsplan
Sehr geehrter Herr
Stadtbürgermeister,
wir bitten Sie, das o. a. Thema
auf die Tagesordnung des Stadtrates zu setzen und den
folgenden Antrag zu beraten:
Der Stadtrat bittet die
Verwaltung, als Grundlage für eine Beratung in den
städtischen Gremien eine Prioritätenliste der künftigen
Straßenausbau- und Sanierungsmaßnahmen zu erstellen.
Begründung:
Es ist offenkundig, dass einige
Straßen im Stadtgebiet erneuerungsbedürftig sind. Es
erscheint daher sinnvoll, unter Berücksichtigung von
Maßnahmen der Verbandsgemeinde, z.B. der Erneuerung von
Kanälen, eine Prioritätenliste für den
Ausbau zu erstellen. Die
zeitliche Umsetzung der Maßnahmen und deren Finanzierung
soll dann in den städtischen Gremien beraten und mit den
betroffenen Bürgerinnen und Bürgern kommuniziert werden. Die
weitere Begründung erfolgt mündlich
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Rolf Meier
Dr. Rolf
Meier
zum
Anfang
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten,
folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung
des Stadtrates zu setzen:
Der Stadtrat
möge beschließen:
Der
Stadtrat der Stadt
Gau-Algesheim fordert die Bundesregierung sowie die
nachgeordneten Flugsicherungsbehörden auf, jegliche Änderung
der An- und Abflugrouten am Flughafen Frankfurt zu
unterlassen, die zu einer höheren Lärmbelästigung in
Rheinhessen und dem Naheraum, insbesondere im Gebiet
zwischen Bad Kreuznach, Bingen und Ingelheim, führen.
Begründung:
Fluglärm,
insbesondere der Nachtfluglärm, stellt nicht nur für die im
Rhein-Main-Raum wohnenden Bürgerinnen und Bürger eine
besondere Belastung dar, zwischenzeitlich sind auch
entfernter liegende Gebiete wie z.B. unsere Region
betroffen. Seit einiger Zeit müssen wir feststellen, dass
insbesondere bei bestimmten Wetterlagen der Fluglärm sowohl
in unserer Stadt wie
auch im Umland erheblich zugenommen hat. Einschneidende
Veränderungen drohen aber durch die beabsichtigte
Neufestsetzung der An- und Abflugrouten am Frankfurter
Flughafen durch die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS). Die
zwischenzeitlich öffentlich bekanntgewordenen Vorschläge der
DFS werden im Fall der Umsetzung nicht nur in Mainz und
Umgebung, sondern auch in unserem Raum zu einem massiven
Anstieg des Fluglärms führen. Dabei handelt es sich mit
Hinweis auf die neue Start- und Landebahn um eine
Verlagerung weg vom Taunus hin nach Mainz und Rheinhessen
sowie in den Naheraum. So sollen bis zum Jahr 2020 die
Flugbewegungen über dem Taunus fast auf null reduziert
werden. Auch sollen die Flughöhen über Gau-Algesheim
reduziert werden. Das ist eine nicht zu akzeptierende
Vorgehensweise.
Es kann und
darf nicht sein, dass geringer besiedelte Gebiete in Zukunft
zu Lasten dichter besiedelter Gebiete in einem unserem
Bundesland geschont werden.
Diese
Entwicklung würde unserer Stadt und unserer Region als
attraktiven Wohnstandorten erheblich schaden, da Lärm nicht
nur belästigend, sondern gesundheitsschädlich ist. Viele
Menschen leiden bereits heute unter den negativen
Auswirkungen anhaltender Lärmbelastung.
In Kenntnis
zunehmender Fluglärmbelastung werden bau- bzw. umzugswillige
Interessenten für unseren Raum sich anderen Regionen
zuwenden. Dies gilt auch für den Tourismus. Diejenigen, die
bei uns Ruhe und Erholung suchen, werden andere Gebiete
bevorzugen, wenn die Lärmbelastung steigt.
Deshalb
müssen wir als gewählte Vertreter der
Stadt Gau-Algesheim
dafür eintreten, dass es nicht zu der zu erwartenden Zunahme
der Fluglärmbelastung kommt. Die Bundesregierung,
insbesondere der Minister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung sowie die seinem Ministerium nachgeordneten
Behörden wie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und
die Deutsche Flugsicherung GmbH fordern wir auf, Abstand von
der unsere Region unvertretbar mehr belastenden
Flugroutenänderung zu nehmen.
Gleichzeitig
bitten wir die Landesregierung, sich mit allen ihren zur
Verfügung stehenden Mitteln gegen die Absichten der Deutsche
Flugsicherung zur Wehr zu setzen. Das „Sankt-Florians-Prinzip“
darf nicht zur Grundlage politischer Entscheidungen werden.
Für die
Fraktion
Dr. Rolf
Meier
Sehr
geehrter Herr Stadtbürgermeister,
wir bitten
Sie, das o. a. Thema auf die Tagesordnung des Stadtrates zu
setzen und den folgenden Antrag zu beraten:
Die Stadt Gau-Algesheim
erstellt zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern einen
Lärm-Aktionsplan, um die Lärmsituation in Gau-Algesheim zu
erfassen und die Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger zu
vermindern.
Begründung:
Die
Lärmbekämpfung hat für jede Kommune beim Bemühen um einen
besseren Umweltschutz eine besondere Bedeutung. Lärm ist
eine der am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen.
Nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes (2006) fühlten
sich z. B. 62 % der Bevölkerung in Deutschland durch
Straßenverkehrslärm gestört und belästigt, der damit die
häufigste Lärmquelle ist. Speziell in Gau-Algesheim treten
noch die Bahnstrecke und zunehmend auch der Flugverkehr als
erhebliche Lärmquellen hinzu. Chronischer Lärmstress kann zu
Beeinträchtigungen und Erkrankungen führen.
Seit der Neufassung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Jahr 1990 wurde mit der
Einführung des § 47a „Lärmminderungsplanung“ ein
Instrumentarium geschaffen, dass den Gemeinden erstmalig ein
koordiniertes Vorgehen gegen verschiedene Lärmquellen
ermöglichte. Mit der im Jahr 2002 in Kraft getreten
europäische Richtlinie 2002/49/EG über die „Bewertung und
Bekämpfung von Umgebungslärm“ (EG-Umgebungslärmrichtlinie)
erhält der Prozess der Lärmminderungsplanung zukünftig eine
größere Bedeutung. Die 2005 in deutsches Recht umgesetzte
Richtlinie schreibt zum ersten Mal Fristen vor, bis wann
Lärmkarten und Lärm-Aktionspläne aufgestellt werden sollen
und eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit vor.
Ziel der Lärmminderungsplanung ist es
letztendlich, in allen schutzwürdigen Gebieten der Stadt die
Lärmbelastung so weit zu vermindern, dass definierte
Zielwerte eingehalten werden. Mittelfristig soll erreicht
werden, dass in Gebieten, die ausschließlich oder
überwiegend dem Wohnen dienen, nirgends ein
Beurteilungspegel von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der
Nacht überschritten wird (Ziel der Bundesregierung).
Langfristig sollen sogar 55 dB(A) tagsüber und 45 dB(A)
nachts eingehalten werden können.
Der Lärm-Aktionsplan ist ein Strategieplan,
auf dessen Grundlage Maßnahmen durchgeführt werden können.
Er ist für die Verwaltung grundsätzlich verbindlich,
entfaltet jedoch keine eigenständige Rechtswirkung für den
Bürger.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt auf der
Basis anderer gesetzlicher Grundlagen, wie z. B. dem
Straßenverkehrsrecht. In Planungsverfahren, speziell der
Aufstellung von Bebauungsplänen ist der Lärm-Aktionsplan in
der Abwägung zu berücksichtigen.
Für die Fraktion
Dr. Rolf
Meier
zum
Anfang
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